Die Hessische Landesregierung hat gestern die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Angesichts des Impffortschritts wird die Infektionsinzidenz als alleiniger Indikator für die Coronavirus-Schutzmaßnahmen abgelöst. Künftig werden die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen sein. Die Gesamtbettenbelegung und auch die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen werden wie auch die Anzahl der vollständig gegen eine Corona-Erkrankung geimpften Personen als weitere Faktoren weiterhin berücksichtigt und beobachtet.

Was heißt das für uns?

Für den schnellen Überblick finden sie hier die aktuelle Corona-Regeln sowie die Coronareglung für Kinder

Quelle: Kultusministerium Hessen